Die Ortkerne von Aldekerk und Nieukerk verfügen über eine große Zahl an historischen und erhaltenswerten Gebäuden. Mehrere von ihnen sind Denkmäler, viele erhaltenswert. Und alle sind einzigartig, machen den besonderen Charm unserer zentralen Lebensbereiche aus und verdienen deshalb eine besondere Beachtung. Die Gemeinde Kerken fördert den Erhalt und die Sanierung dieser Gebäude. Lesen Sie einen Bericht der Rheinischen Post Gelderland.
Kerken · Restaurierung von Fenster und Türen, ein neuer Anstrich, es gibt einiges, für das es finanzielle Unterstützung gibt. Die Gemeindeverwaltung hat die Kriterien zusammengestellt, was es zu beachten gibt.
Durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist für das Jahr 2024 eine Zuwendung in Höhe von 7500 Euro zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalförderung) bereitgestellt worden. Diese Zuwendung wird durch die Gemeinde Kerken nochmals mit einem Betrag von 5000 Euro aufgestockt, so dass insgesamt 12.500 Euro zur Verfügung stehen.
Gefördert werden kleinere Maßnahmen zum Erhalt der Denkmalsubstanz, das heißt Restaurierungs- oder Konservierungsmaßnahmen (zum Beispiel Fenster- und Fassadenanstricharbeiten, Restaurierung von Fenstern oder Türen) oder Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes, beispielsweise Austausch von Kunststofffenstern/-türen gegen Holzfenster/-türen in bauzeitlicher denkmalgerechter Ausführung. Auch Aufwendungen von Privatpersonen, Heimat- und Geschichtsvereinen oder sonstigen Institutionen für die Organisation des „Tages des offenen Denkmals“, insbesondere für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial können gefördert werden.
Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen zum Beispiel Erneuerung der Heizungsanlage oder Elektroanlagen und Austausch noch instandsetzbarer Originalbausubstanz, etwa Austausch von restaurierbaren Fenstern oder Türen.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass das Förderobjekt ein eingetragenes Baudenkmal nach Denkmalschutzgesetz NRW ist oder für das Gebäude der vorläufige Schutz nach Denkmalschutzgesetz NRW angeordnet wurde und die endgültige Unterschutzstellung bis zum Abschluss der Maßnahme voraussichtlich erfolgen wird oder das Objekt in einem Denkmalbereich liegt und die geplante Maßnahme den Schutzbereich der Denkmalbereichssatzung betrifft. Mit der Baumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Fördermittel können ab sofort bei der Gemeinde Kerken beantragt werden. Dem Antrag sind ein Angebot und eine Kurzbeschreibung der Maßnahme beizufügen. Den Antragsvordruck sowie ein Leitfaden zur Pauschalförderung gibt es im Downloadbereich. Antragsberechtigt sind Private und Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Gesamtsumme aller beantragten Zuschussmaßnahmen. Die Denkmalpflegemaßnahmen sind bis zum 30. November durchzuführen. Ansprechpartner bei der Gemeinde Kerken sind Cordula Vins, Telefon 02833 922-101 und Florian Niewerth, Telefon 02833 922-190, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Quelle:
Rheinische Post Verlagsgesellschaft
Ausgabe Gelderland
29. März 2024